Beamtenrecht
Konkurrentenschutzverfahren
Beurteilungen
Zurruhesetzungsverfahren
Amtsärztliche Untersuchung
Disziplinarverfahren
Rückforderungsverfahren
Im Beamtenrecht drohen häufig wegen kurzer Fristen ohne Beratung bzw. Vertretung durch einen spezialisierten Fachanwalt/Fachanwältin erhebliche Nachteile.
Das Beamtenrecht ist durch eine Vielzahl von komplizierten Vorschriften geprägt. Daneben zeichnet es sich durch kurze Rechtsmittelfristen aus, so dass zügige anwaltliche Hilfe durch einen spezialisierten Fachanwalt/Fachanwältin geboten ist, um berufliche Nachteile zu verhindern.
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Rechtsanwältin Katharina Bernhard ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und seit fast 30 Jahren im Beamtenrecht tätig.
Konkurrentenschutzverfahren
Leistungsprinzip im Beamtenrecht ist in der Praxis ein Fremdwort.
Regelmäßig erfolgen Beförderungen und Ernennungen im öffentlichen Dienst auf Grundlage von fehlerhaften Auswahlentscheidungen, oft sogar ohne jegliches Bewerbungsverfahren, in direkter Form. Regelmäßig führen sachfremde Kriterien wie Alter, Dienstzugehörigkeit, Geschlecht oder politische Anschauung, Gesundheit, Haushaltserwägungen oder einfach Sympathie oder Antipathie zu falschen Entscheidungen.
Das muss man sich nicht gefallen lassen.
Nicht nur Spitzenbeamte können sich auf begehrte Stellen einklagen, sondern jeder Beamte kann das tun.
Art. 33 Abs.2 GG verpflichtet den öffentlichen Dienstherrn, Stellen ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu besetzen.
Deshalb müssen alle Stellenbesetzungen grundsätzlich rechtskonform ausgeschrieben werden und einem Auswahlverfahren unterliegen. Das sogenannte Auswahlverfahren muss einen nachvollziehbaren und dokumentierten Leistungsvergleich beinhalten, der sich in der Regel an der aktuellen Beurteilung ausrichtet.
Aus diesem Grund sollte im Rahmen der regelmäßigen Beurteilung viel mehr Wert darauf gelegt werden, dass individuell erbrachte Leistungen und Fähigkeiten fair beurteilt werden. Schon im Rahmen der Beurteilung gibt es Rechtsmittel, die genutzt werden sollten. Das Beurteilungsverfahren ist üblicherweise das geeignete Instrument des Dienstherrn, gewünschte Beförderungen vorzubereiten. Hier wird im Rahmen von vorgegebenen Leistungskriterien eine Punktevergabe ausgeübt, die ganz gezielt auf künftige Stellenbesetzungen hin abzielt. Neben der zumeist intransparenten Punktevergabe ergibt sich im Rahmen der Beurteilung die Möglichkeit eines individuellen Textteiles. Jeder Beamte und jede Beamtin sollte darauf achten, dass dieser Textteil durch den Vorgesetzten so ausführlich wie möglich verfasst wird, damit ein Mindestmaß an Individualisierung erreicht werden kann.
Es gibt auch Fälle, in denen die Stellenbesetzung vorweggenommen wird, indem einem Mitbewerber vorab die Aufgaben im Rahmen einer schlichten Dienstpostenvergabe übertragen werden. Der dadurch erlangte sogenannte Bewährungsvorsprung des Mitbewerbers durch Ausübung der höherwertigen Dienstgeschäfte kann bereits im Rahmen einer solchen reinen Dienstpostenvergabe angefochten werden.
Auch wenn Sie kein Rechtsmittel gegen ihre Beurteilung eingelegt haben, können Sie sich gegen unfaire Auswahlentscheidungen wehren.
Sie müssen allerdings schnell sein. Ist der Mitbewerber erst ernannt, gibt es in der Regel keine Rückabwicklung mehr. Die Stelle ist besetzt und sie haben das Nachsehen.
Wenn Sie die Mitteilung erhalten, nicht berücksichtigt worden zu sein und ihre Bewerbung abgelehnt wird, sollten Sie keine Zeit verlieren.
Sofort sollten Sie sich anwaltlichen Beistand suchen, denn in der Regel besteht ein Zeitfenster von nur 14 Tagen, um bei Gericht einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen und damit zu erreichen, dass die fehlerhafte Auswahlentscheidung erst einmal nicht vollzogen wird.
Das Gericht prüft das gesamte Verfahren und verfügt bei Feststellung von Fehlern, dass der Dienstherr das Bewerbungsverfahren oder das Auswahlverfahren neu durchführen muss.
Ihr bbkk Team